Wer bezahlt was?

Es gibt mehrere Arten der Bezahlung bzw. Finanzierung der Leistungen unseres Pflegedienstes:

  • Leistungen, die vom Arzt verordnet werden (Rezept), wie beispielsweise der Verbandswechsel, werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen.
  • Gesetzlich festgelegte Leistungen in der Grundpflege und Hauswirtschaft, werden von der Pflegekasse übernommen, wenn eine der drei Pflegestufen anerkannt ist.
  • Wenn keine Pflegestufe besteht oder die Kosten höher sind als die gesetzlich festgelegten Beträge für ambulante Leistungen, dann trägt der Pflegebedürftige die Kosten.
  • Kann der Pflegebedürftige die Leistungen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren und übernimmt die Kranken- oder Pflegekasse keine Leistungen, dann zahlt die Sozialhilfeträger.

Wenn Sie dazu ausführlichere Beratung brauchen, dann nehmen Sie einfach Kontakt auf mit uns.

Zuletzt aktualisiert am 18.03.2011 von Nina Gerling.

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