Wer bezahlt was?
Es gibt mehrere Arten der Bezahlung bzw. Finanzierung der Leistungen unseres Pflegedienstes:
- Leistungen, die vom Arzt verordnet werden (Rezept), wie beispielsweise der Verbandswechsel, werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen.
- Gesetzlich festgelegte Leistungen in der Grundpflege und Hauswirtschaft, werden von der Pflegekasse übernommen, wenn eine der drei Pflegestufen anerkannt ist.
- Wenn keine Pflegestufe besteht oder die Kosten höher sind als die gesetzlich festgelegten Beträge für ambulante Leistungen, dann trägt der Pflegebedürftige die Kosten.
- Kann der Pflegebedürftige die Leistungen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren und übernimmt die Kranken- oder Pflegekasse keine Leistungen, dann zahlt die Sozialhilfeträger.
Wenn Sie dazu ausführlichere Beratung brauchen, dann nehmen Sie einfach Kontakt auf mit uns.
Zuletzt aktualisiert am 18.03.2011 von Nina Gerling.

