Welche Pflegestufen gibt es?

Es gibt drei Pflegestufen. Ein Pflegebedürftiger wird in eine Pflegestufe vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zugeordnet, nachdem ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt wurde. Die Zuordnung in eine von den drei Pflegestufen ist davon abhängig, wie oft und in welchem Ausmaß der Betroffene Hilfe benötigt. Dabei wird immer die Zeit berechnet, die ein Familienangehöriger bzw. ein Laie für eine Tätigkeit (z.B. Unterstützung beim Waschen) benötigt.

Pflegestufe Beschreibung
Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) Am Tag besteht mindestens einen Hilfebedarf von 90 Minuten, wobei mehr als 45 Minuten Bedarf in der Grundpflege (d.h. Ernährung, Bewegung, Körperpflege) bestehen muss.
Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit) Am Tag besteht mindestens ein Hilfebedarf von 180 Minuten, wobei mehr als 120 Minuten müssen auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit) Am Tag besteht mindestens ein Hilfebedarf von 300 Minuten, wobei mehr als 240 Minuten auf die Grundpflege und auch nachts entfallen müssen.

Zuletzt aktualisiert am 18.03.2011 von Nina Gerling.

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