Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
Pflegebedürftig sind Menschen, die aufgrund einer Krankheit (körperlich, geistig, seelisch) oder Behinderung dauerhaft nicht mehr dazu in der Lage sind, tägliche Verrichtungen auszuführen und deshalb Unterstützung benötigen.
Nach dem Sozialgesetz (§ 14, SGB XI) ist ein Mensch dann pflegebedürftig, wenn die Einschränkung und der Hilfebedarf für mindestens sechs Monate bestehen. Dabei muss der Pflegebedürftige in mindestens einem der folgenden Bereiche Unterstützung bzw. Hilfestellung benötigen: Ernährung, Körperpflege, Bewegung und hauswirtschaftliche Versorgung.
Zuletzt aktualisiert am 18.03.2011 von Nina Gerling.

